Pharmazeutische Dienstleistungen
Was ist das?
Mit dem VOASG (Vor-Ort-Stärkungsgesetz) wurde der Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen gesetzlich festgeschrieben. Dabei handelt es sich um Leistungen, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen. Die pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie.
Welche Leistungen sind das und wie können Sie davon profitieren?
Seit Juni 2022 dürfen Apotheken die ersten fünf pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten.
Die Kosten für diese Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Folgende pharmazeutischen Dienstleistungen bieten wir an
Dienstleistung
Wer hat Anspruch?
Wer führt durch?
Dienstleistung
Wer hat Anspruch?
Wer führt durch?
Dienstleistung
Wer hat Anspruch?
Wer führt durch?
Betreuung bei Bluthochdruck
Wer hat Anspruch?
Patienten/Patientinnen mit Bluthochdruck
Wer führt durch?
Pharmazeutisches Personal der Apotheke
Üben der Inhalationstechnik
Wer hat Anspruch?
Patienten/Patientinnen ab 6 Jahren, die Inhalativa verordnet bekommen
Wer führt durch?
Pharmazeutisches Personal der Apotheke
Wird ein Rezept von Ihrem Arzt benötigt?
Nein – ein Rezept benötigen Sie nicht. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Wie kann man eine pharmazeutische Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die Beratung. Wir nehmen uns dann die Zeit, um Sie umfassend zu beraten.
- Rufen Sie uns unter 02595/208 an
- Schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@stadtapotheke-olfen.de
Wünschen Sie eine Beratung zu einem anderen Thema? Sprechen Sie uns gerne an, wir können Ihnen dann sicherlich weiterhelfen.
Ihr Team der Stadt-Apotheke