Blutdruckgerätekontrolle bei uns in der ApothekeZuletzt am: 19.04.2018 Eine Anmeldung ist nicht erforderlich |
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Blutdruckmessgeräte unterliegen strengen Vorschriften beim Betrieb sowie bei der Überprüfung und Wartung. So sind Ärzte und Pflegedienste laut § 11 Medizinprodukte Betreiberverordnung verpflichtet, Ihre öffentlich genutzten Blutdruckmessgeräte alle 2 Jahre prüfen zu lassen!
Im privaten Einsatz ist eine regelmäßige Prüfkontrolle natürlich nicht vorgeschrieben, aber es macht natürlich Sinn, diese Geräte, besonders wenn diese älteren Datums sind, auch einmal überprüfen zu lassen.
Auf Ihr Gerät müssen Sie nicht lange verzichten,
Geben Sie Ihr Blutdruckmeßgerät bis zum Vortag uns in der Stadt-Apotheke ab.
Einen Tag später können Sie dann Ihr geprüftes Gerät in der Apotheke wieder in Empfang nehmen.
Die Geräteprüfung wird von der UEBE Medical GmbH durchgeführt. Diese ist befugt, bundesweit messtechnische Kontrollen an nicht invasive Blutdruckmessgeräten (NIB) laut § 11 Medizinprodukte Betreiberverordnung durchzuführen.
Jedes geprüfte Blutdruckmessgerät erhält ein Prüfsiegel sowie ein Prüfprotokoll gemäß Medizinprodukte Betreiberverordnung.
Diesen Service bieten wir Ihnen zum Sonderpreis von 10.- € pro Gerät an!!